Zum Herstellungsbeitrag zur Entwässerungsstzung ist eine Geschossfläche von 169,25 m² (=1/4 der Grundstücksfläche von 729 m²). Sollte sich nach Fertigstellung eines Bauvorhabens eine Geschossflächenmehrung ergeben, so ist diese mit dem dann gültigen Beitragsatz (z.Z. 12,70 €/m²) nachzuentrichten.
Für die Vermittlung fallen für Verkäufer und Käufer 2,38 % incl. MwSt an.
Weitere Angebote auf unserer Internetseite www.sacher-immobilien.de